Lufthansa Gesamtschlichtung mit VC gescheitert

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Die Vereinigung Cockpit (VC) hatte eine Gesamtschlichtung zu allen Konfliktthemen gefordert. Diese hatte Lufthansa zunächst abgelehnt, dann aber im April 2015 auf ihrer Hauptversammlung doch angenommen. In den unter Beteiligung des vorgesehenen Schlichters bisher geführten Gesprächen hat Lufthansa jedoch verhindert, dass sämtliche Konfliktthemen geschlichtet werden können. Schon aus dem Begriff “Gesamtschlichtung”, der ja auch vom Lufthansa-Management verwendet wird, geht hervor, dass diese Schlichtung allumfassend sein muss, also alle Konfliktpunkte behandelt, teilt die VC mit.

“Eine Gesamtbefriedung des Konflikts ist nur möglich, wenn alle Tarifthemen auf den Tisch kommen”, sagt Markus Wahl, Sprecher der VC. Indem Lufthansa sich hinter der unternehmerischen Freiheit versteckt und darauf besteht, die Arbeitsplatzthemen aus der Gesamtschlichtung auszuklammern, verkennt sie die elementaren Interessen des eigenen Cockpitpersonals, so die Pilotenvereinigung.

“Die Aufgabe des Schlichters sollte es in unserem Konflikt ja gerade sein, einerseits die Interessen der Piloten nach Perspektiven und Sicherheit sowie andererseits die Frage der unternehmerischen Entscheidungsfreiheit in ein angemessenes Gleichgewicht zu bringen”, so Wahl.

Streiks der Piloten bei Lufthansa

Rückblickend entpuppten sich die Aussagen auf der Lufthansa-Hauptversammlung als ein kurzfristiges taktisches Manöver, mit dem die VC, aber auch die Kunden und Aktionäre, getäuscht würden. Die VC hat seit Beginn der Auseinandersetzung betont, zum Zwecke der dauerhaften Befriedung zu Zugeständnissen bereit zu sein.

Die VC wird das erfolglose Ende der Sondierung in den zuständigen Gremien sowie gemeinsam mit den VC-Mitgliedern bewerten. Eine erneute Eskalation des Konfliktes ist damit wahrscheinlich geworden. Die einseitige Zusage der VC, bis Ende dieses Monats jedenfalls keine Arbeitskampfmaßnahmen durchzuführen, galt unter der Annahme, dass eine Gesamtschlichtung stattfindet. Da dies von Lufthansa nunmehr verweigert wurde, gilt ab sofort diese Zusage nicht mehr.

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